Niemand ist vor Schäden an seinem Auto gefeit. Ob kaputter Blinker, verschrammte Tür oder Riss in der Frontscheibe – manchmal ist der Gang zur Autowerkstatt unvermeidbar. Autowerkstätten gibt es mittlerweile so viele, dass Autofahrer oft mit der geeigneten Auswahl überfordert sind.

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt – was ist die bessere Wahl?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob man zu einer Vertragswerkstatt gehen möchte. Für einen Neuwagen vom Händler gilt immer, dass die vorgeschriebene Werkstatt aufgesucht werden muss. Ansonsten erlischt die Garantie. Anders sieht es bei einem Gebrauchtwagen aus. Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs behalten Gebrauchtwagen ihre Garantie auch dann, wenn sie nicht in einer Fachwerkstatt des Herstellers gewartet werden. Ist in der Versicherung nichts anderes geregelt, kann also eine freie Werkstatt aufgesucht werden.

Aber welche Werkstatt liefert das bessere Ergebnis? Wer sich dazu entscheidet, mit seinem Gebrauchtwagen eine freie Werkstatt aufzusuchen, kann meistens sparen. Allerdings mahnen Experten hier zur Vorsicht. So decken Werkstatt-Tests des ADAC immer wieder auf, dass freie Werkstätten im Vergleich zu Vertragswerkstätten in einigen Fällen schlechter abschneiden. Trotz VW OBD Diagnose können nicht immer alle Mängel gefunden und beseitigt werden. Genauso große Unterschiede gibt es bei der Inspektionsliste. Hier schneiden freie Werkstätten meistens genauso schlechter ab als Vertragswerkstätten.

Wie kommen diese teilweise gravierenden Unterschiede zustande? Freie Werkstätten arbeiten vollkommen unabhängig von Marken. Das bedingt, dass die Kfz-Mechaniker nicht jedes Fahrzeugmodell mit seinen technischen Details kennen. Dahingegen arbeiten Vertragswerkstätten markengebunden. Dadurch verfügen sie über detaillierte Kenntnisse der einzelnen Fahrzeugtypen. Es bietet sich also vor allem bei seltenen und technisch anspruchsvollen Automodellen an, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Ölwechsel und Verschleißreparaturen weisen in einer freien Werkstatt in der Regel die gleiche Qualität auf wie in Vertragswerkstätten. Auch das Wechseln eines Auspuffs oder von Bremsbeschlägen kann problemlos in einer unabhängigen Autowerkstatt durchgeführt werden.

Wie findet man eine geeignete Werkstatt?

Hat man sich für eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt entschieden, steht nun noch die Wahl einer geeigneten Autowerkstatt an. Das Angebot ist so groß und vielfältig, dass es sich lohnt, auf einige Dinge zu achten. So gibt es im Internet immer mehr Bewertungsportale. Diese geben einen guten Überblick über Werkstätten in der Nähe, in denen Kunden zufrieden waren. Hierfür müssen Autobesitzer nichts weiter tun als in einer Suchmaschine die Begriffe "Autowerkstatt" und "Bewertung" oder "Erfahrungsbericht" einzugeben. Beim Lesen positiver Bewertungen ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht alle von diesen stammen von echten Kunden. Deswegen ist es hilfreich, auch auf die Anzahl an Bewertungen zu achten. Je höher diese ist, umso glaubwürdiger erscheinen die Bewertungen. Skeptisch werden sollte man auch bei Bewertungen, die Lobeshymnen auf die Werkstatt enthalten. Dies gilt vor allem dann, wenn es für die ausgewählte Werkstatt nur diese eine Bewertung gibt.

Hat man sich für eine Autowerkstatt entschieden, ist der erste Eindruck maßgeblich. Sauberkeit und eine gute Organisation sind in jedem Betrieb wichtig. Werkstätten, die nach einem Schrottplatz aussehen oder auf denen überall Öl am Boden klebt, sind keine gute Wahl. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Werkstatt genauso gut oder schlecht gepflegt wird wie das Fahrzeug des Kunden.

Besonders wichtig: der Reparaturauftrag

Werkstatt-Aufträge sollten immer schriftlich festgehalten werden. Bevor man sein Auto in der Werkstatt lässt, sollte man den Reparaturauftrag genau besprechen. Sollten Auftragsänderungen oder Ergänzungen vereinbart werden, müssen diese schriftlich dokumentiert werden. So besteht im Ernstfall eine rechtliche Handhabe.

Im Auftrag sollten mögliche Kosten festgesetzt werden. Eine gute Werkstatt räumt ihren Kunden die Möglichkeit ein, eine Begrenzung der Kosten anzugeben. Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass diese die maximal vereinbarte Höhe übersteigen würde, wird der Kunde informiert. Er kann dann entscheiden, ob er die Reparaturleistung trotzdem in Anspruch nehmen möchte. Durch die Vorabklärung möglicher Kosten kann verhindert werden, dass die Reparatur das eigene Budget übersteigt.

Wenn die Reparatur durchgeführt wurde, ist der Kunde in der Pflicht, sich die durchgeführten Arbeiten erklären zu lassen. Auch eine Besichtigung des Autos ist von Wichtigkeit. Sollte es zu Beschädigungen am Fahrzeug gekommen sein, muss dies zu diesem Zeitpunkt geäußert werden. Hat man die Werkstatt erstmal verlassen, wird es schwer nachzuweisen, dass der Schaden dort entstanden ist. Ebenso wichtig: die Eintragung in das Serviceheft sowie die Überprüfung der Rechnung. Sollte etwas unklar sein, sofort nachfragen.

Welche Garantieansprüche habe ich auf die Reparatur?

Immer wieder kommt es vor, dass trotz einer augenscheinlichen Mängelbeseitigung in der Werkstatt die gleichen Probleme am Kfz wieder auftreten. Für diese Fälle ist es gut, seine Rechte zu kennen. Aufträge sollten immer schriftlich festgehalten werden, so dass Kunden einen Nachweis haben. Über den Werkstattvertrag wird die Erbringung einer bestimmten Leistung festgehalten. Demnach muss sich der Kunde nicht mit erfolglosen Versuchen seiner Werkstatt zufriedengeben. Verkehrsrechtsexperten von Automobilclubs weisen immer wieder darauf hin, dass Kunden eine Garantie auf Autoreparaturen haben.

Sofern die Reparaturleistung der Autowerkstatt mangelhaft ist, muss man der Werkstatt zunächst die Möglichkeit einer Nachbesserung geben. Hierbei müssen die festgelegten Fristen eingehalten werden. Laut BGB § 634a gilt für Mängelansprüche eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Vorsicht geboten ist, wenn die Verjährung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkürzt wird. In jedem Fall gilt für Reparaturleistungen aber die vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme oder Rückgabe des Fahrzeugs nach der Reparatur. Autohalter sollten ihr Fahrzeug deswegen direkt nach dem Werkstattbesuch überprüfen.

Auch wenn eine Verjährungsfrist von ein bis zwei Jahren besteht, kann es hilfreich sein, Reparaturmängel frühzeitig zu entdecken. Mit voranschreitender Zeit wird es nämlich immer schwieriger, nachzuweisen, dass der bestehende Mangel auf einen Fehler der Werkstatt zurückzuführen ist.

 
 
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