Bis 2033 soll jeder EU Bürger einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen neue Plastikkärtchen getauscht werden. Gar nicht so einfach, denn allein in Deutschland müssen somit 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.

Der Umtausch soll gestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer und Ausstellungsdatum gestaffelt werden und löst alle alten Versionen ab: darunter auch den seit mehr als 50 Jahren beliebten grauen und den seit 1986 ausgestellten rosa Führerschein. Dies betrifft die Inhaber von rund 15 Millionen bis 1998 ausgestellten Papierführerscheinen und rund 28 Millionen zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Scheckkartenführerscheinen. Der Zeitplan wurde von der Verkehrskommission vorgeschlagen und vom Bundesrat beschlossen.

Was sollte man beim Umtausch beachten?

Führerschein

Beim Wechsel von einem alten auf einen neuen Führerschein im EC-Kreditkartenformat ist folgendes für die Führerscheinklassen wichtig: Jeder, der noch einen Führerschein der Kategorie 3 besitzt, ist berechtigt, Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E zu führen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sowie Züge bis zu 12 Tonnen (einschließlich Anhänger mit bis zu drei Achsen) gefahren werden dürfen.

Nun heißt es für jeden Autofahrer: Alle 15 Jahre muss das zuständige Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt die Fahrerlaubnis verlängern. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einen Ablaufplan beschlossen, damit der Führerscheintausch gestaffelt schon in den kommenden Jahren stattfindet. Sonst könnte es 2032/33 zu einem großen Bearbeitungsstau auf den Ämtern kommen.

Laut ADAC ist der Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Wo wird der Führerschein getauscht?

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde ihres jeweiligen Wohnortes.

Der Grund für das vorzeitige Auslaufen der Führerscheine soll die Behörden entlasten, damit sie mit der großen Zahl zukünftiger Anträge umgehen können. Damit soll sichergestellt werden, dass der Austausch ohne längere Wartezeiten stattfinden kann, da der Antrag auf den Austausch nur persönlich gestellt werden kann.

Was kostet ein Führerschein Umtausch?

Die Kosten des Umtausches gegen den neuen EU Führerschein belaufen sich auf 25 Euro. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Führerschein Arten

Derzeit existieren in Deutschland Führerscheine aus grauem Papier, rosa Papier und die neueste Version: die rosagrüne Plastikkarte.

Der graue Führerschein wurde bis 1986 ausgestellt, der rosa Führerschein von 1986 bis 1999 und die rosagrüne Plastikkarte von 1999 bis 2013. Grundsätzlich müssen graue und rosa Führerscheine sowie rosa und grüne Plastikkarten nicht sofort umgeschrieben werden. Vor dem Monat Januar 2013 ausgestellte Dokumente müssen jedoch bis spätestens 19. Januar 2033 unter Berücksichtigung verschiedener Verfallsdaten neu erstellt werden.

Internationaler Führerschein

Unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde: Der Austausch ist unerlässlich, wenn für eine Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur an Inhaber eines neuen Führerscheins mit Scheckkarte ausgestellt werden. Internationale Führerscheine sind z.B. in den USA erforderlich. In den EU-Ländern ist der zusätzliche internationale Führerschein nicht erforderlich.

Was benötige ich für den Umtausch?

Um seinen Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, brauch man die folgenden notwendigen Unterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • 1 Unterschrift-/Fotoaufkleber
  • Vorhandenen Führerschein im Original
  • Gültiges Ausweisdokument

Falls Sie noch einen älteren Führerschein (rosa oder grau) besitzen und dieser nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, müssen Sie von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Dies ist ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister, der Ihre Fahrerlaubnisdaten enthält.

Übersicht der Umtauschfristen:

Die Regelung sieht schon seit 2013 vor, dass neu ausgestellte Führerscheine nur für einen begrenzten Zeitraum von 15 Jahren gültig sind. Die ältere Generation war bisher nur bis 2033 verpflichtet, ihren Tausch vorzunehmen.

Für bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Papier Führerscheine gilt:

  • Geburtsjahr vor 1953 = Tausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 = Tausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 = Tausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 = Tausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später = Tausch bis 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, gilt: ​

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 = Tausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 = Tausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 = Tausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 = Tausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 = Tausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 = Tausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 = Tausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.1.2013 = Tausch bis 19. Januar 2033

Ausnahmen gelten bei Personen, die vor 1953 geboren sind. Diese sind von der Umtauschfrist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich den alten Führerschein nicht eintausche?

Bei Verstoß gegen die neuen Umtausch Regelungen drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Bei Lkw- und Busfahrern wird ein unterlassener Umtausch laut ADAC als Straftat gewertet.

Fazit

Bis zum Jahr 2033 sollte jeder EU-Bürger einen gleichwertigen Führerschein besitzen. Alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt werden, müssen gegen neue Plastikkarten eingetauscht werden. Mit der neuen Norm wird zum einen sichergestellt, dass einheitliche Dokumente existieren, die eine Erfassung aller Führerscheine möglich machen und zum anderen bietet Sie die Möglichkeit, Missbrauch zu verhindern.

Der Austausch wird von der Führerscheinbehörde Ihres Wohnortes durchgeführt und die Kosten für den Umtausch in den neuen EU-Führerschein betragen 25 Euro. Unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde: Der Austausch ist unerlässlich, wenn für Langstreckenreisen ein internationaler Führerschein erforderlich ist.

Seit 2013 sieht die Verordnung vor, dass neu ausgestellte Führerscheine nur noch für einen begrenzten Zeitraum von 15 Jahren gültig sind. Bei Verstoß gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen kann eine Verwarnungsgebühr von 10 Euro verhängt werden.

 
 
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