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Getunte Autos richtig versichern
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Autotuning liegt seit Jahren im Trend. Viele Fahrzeugbesitzer entscheiden sich dafür, ihr Fahrzeug mit mehr Motorleistung auszustatten, es optisch zu verändern oder Einzelkomponenten der Serienausstattung durch hochwertigere Bauteile zu ersetzen. Allen Tuningmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie entweder leistungserhöhend oder wertsteigernd wirken. In beiden Fällen löst Tuning Konsequenzen im Bereich der Haftpflicht- und Fahrzeug(Kasko-)versicherung aus.
Die beliebtesten Tuningmaßahmen
Meist dient Tuning der Leistungssteigerung des Motors und der Optimierung seiner Leistungscharakteristik. Dabei stehen Eingriffe in das Motormanagement bzw. die Motorsteuerung im Vordergrund. Diese als Chiptuning bekannten technischen Maßnahmen schlagen sich in mehr PS und mehr Drehmoment nieder. Häufig wird bei Fahrzeugen mit Kompressor- oder Turbomotor das Serienaggregat durch leistungssteigernd wirkende Bauteile optimiert oder das entsprechende Bauteil komplett ersetzt.
{adsense name="adsense_250x250" class="adsleft" }Eine beliebte Maßnahme des Techniktunings ist nach wie vor die Tieferlegung des Fahrwerks durch Einbau geänderter Dämpfer- oder Federelemente sowie die Verbesserung der Aerodynamik durch zusätzliche Anbauteile wie Schürzen oder Spoiler. Diese Maßnahmen gehören zugleich zum Optiktuning, bei dem es vorrangig auf die Individualisierung des Fahrzeugs in seinem äußeren Erscheinungsbild ankommt. Zu diesem oft als "Car Styling" bezeichneten Tuningbereich gehören neben der Verwendung zusätzlicher bzw. optimierter Anbauteile auch die Auswechslung der serienmäßigen Beleuchtungselemente, die Verwendung attraktiverer Leichtmetallfelgen (oft in Chromoptik) und breiterer Reifen, sowie komplette Karosserie-Umbauten. Eine beliebte Form des Tunings ist auch das Audio-Tuning, bei dem die Soundanlage und das Infotainmentsystem des Fahrzeugs optimiert wird.
Tuning und Spritverbrauch
Technische Eingriffe mit leistungssteigernder Wirkung können sich verbrauchserhöhend auf den Spritverbrauch auswirken. Das gilt insbesondere für leistungssteigernde Eingriffe in das Motormanagement (Chiptuning). Zusätzliche Motorleistung lässt sich im Regelfall nur durch gesteigertes Drehmoment erzielen. Dieses wiederum ist oft nur durch einen erhöhten Treibstoffdurchsatz zu erzielen, was wiederum zu einem Mehrverbrauch führt. Chiptuning kann sich allerdings sogar verbrauchsmindernd auswirken, wenn ein Eingriff in das Motormanagement dazu führt, dass die Schaltpunkte so definiert angesteuert werden, dass dadurch eine Verbesserung der Leistungscharakteristik des Motors erzielt wird. Es gibt sogar ein speziell auf Verbrauchsminderung ausgerichtetes Techniktuning, während klassisches Optiktuning sich oft nur marginal auf den Spritverbrauch auswirkt, da insbesondere zusätzliche Anbauteile durch erhöhtes Gewicht verbrauchssteigernd sind, jedoch wegen einer verbesserten Aerodynamik auch zur Verbrauchssenkung beitragen.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Beim Optik- und Audiotuning steht meist der Aspekt der Werterhöhung im Vordergrund, der jedoch auch beim Techniktuning oft zusätzlich eingreift. Die meisten Tuningmaßnahmen wirken sich daher leistungssteigernd und/oder werterhöhend aus und beeinflussen daher den Versicherungsstatus des getunten Fahrzeugs. In allen Fällen des Tunings ist es daher geboten, möglichst schon vor Durchführung der geplanten Tuningmaßnahmen den Versicherer zu informieren, um zu erfragen, ob die Tuningmaßnahme sich in einer Erhöhung der Prämie niederschlagt. Zudem ist die Meldung des Tuningeingriffs in die Substanz des Serienfahrzeugs auch deshalb geboten, weil sich eine unterlassene Mitteilung gegenüber dem Versicherer als sogenannte Obliegenheitsverletzung darstellt und dadurch der Versicherer im Haftpflichtbereich beim Schadensfall eine Regressmöglichkeit erhält und in der Fahrzeug(Kasko-)versicherung ganz oder teilweise leistungsfrei werden kann.
Tuning und Haftpflichtversicherung
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In der Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherer des getunten Fahrzeugs gegenüber dem Geschädigten nicht auf ein (unangemeldetes) Tuning berufen, da Einwendungen aus dem Versicherungsverhältnis gegenüber dem Geschädigten im Außenverhältnis nicht geltend gemacht werden können. Hat der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung jedoch eine durchgeführte Tuningmaßnahme nicht angezeigt, kann der Versicherer diesen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- Euro in Regress nehmen, wenn die nicht gemeldete Tuningmaßnahme gefahrerhöhend gewirkt hat. Insoweit ist der Versicherer im Rahmen eines Regressprozesses beweisbelastet, sodass er im Streitfall beweisen muss, dass die Tuningmaßnahme für das Schadensereignis (mit-)ursächlich war. Wie der Versicherer auf eine (angezeigte) Tuningmaßnahme reagiert, ist gesetzlich nicht geregelt. Wird durch Motortuning eine Leistungssteigerung erzielt, die das Fahrzeug in eine andere Typklasse bringt, wird der Versicherer im Regelfall eine entsprechende Höherstufung vornehmen. Einige Versicherer nehmen auch pauschale Prämienerhöhungen (etwa: 1 % der Prämie pro Mehr-PS) vor oder treffen Entscheidungen in Abhängigkeit von der Art und der Wirkung der konkreten Maßnahme.
Tuning und Fahrzeugversicherung
Auch in der Fahrzeug-(Kasko)versicherung wirken sich Tuningmaßnahmen aus. Wer sich noch nicht sicher ist, welche Kfz-Versicherung die Richtige ist, erhält auch beim Direktversicherer Allsecur einen ausführlichen Überblick über den Versicherungsumfang von Teil- und Vollkaskoversicherung. Da es in der Kaskoversicherung um den Ersatz der Schäden am versicherten Fahrzeug geht, ist es auch unter diesem Aspekt unverzichtbar, dass die Tuningmaßnahme gegenüber dem Versicherer rechtzeitig angezeigt wird. Dabei ist die Anschaffungsrechnung sowie ein Einbaunachweis vorzulegen. Unterbleibt die Mitteilung, ersetzt der Versicherer im Schadensfall das betroffene Tuningteil nicht und rechnet im Schadensfall so ab, als habe die betreffende Tuningmaßnahme nicht stattgefunden. Zur eigenen Absicherung ist es daher anzuraten, das die mit der Tuningmaßnahme verbundene Werterhöhung in Form eines Nachtrags zum Versicherungsschein dokumentiert wird.
Im Zweifelsfall sollte vor dem Tuning geklärt werden, ob die verwendeten Tuningteile sich auf die Betriebserlaubnis auswirken können und ob ggf. eine Einzelabnahme bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Überwachungsorganisation erforderlich ist. In diesem Falle sollte neben der Einbaurechnung auch ein Dokument über die TÜV-Annahme vorgelegt werden, wenn die Meldung der Tuningmaßnahme beim Versicherer erfolgt. Meist nehmen die Versicherer aufgrund der Einbaurechnung bzw. des Gutachtens eine Neueinstufung des getunten Fahrzeugs vor oder erhöhen die Prämie entsprechend der stattgefundenen Werterhöhung.