Nicht alle Waren und Güter können ohne weiteres mit einem Lkw von A nach B befördert werden. Übersteigt die Ladung das zulässige Gewicht handelt es sich um einen Schwertransport, für den besondere Regelungen gelten. Das ist bei der Durchführung eines Schwerlasttransportes zu beachten.

Für den Warentransport über Land kommen in der Regel Lkw zum Einsatz. Ist die Ladung allerdings besonders groß oder schwer und überschreitet die zulässigen Abmessungen, gibt es für den Transport spezielle Fahrzeuge, die bereits auf höhere Gesamtgewichte ausgelegt sind. Dazu gehören zum Beispiel Sattelauflieger von Scheuerle oder selbstfahrende Plattformen, sogenannte Self Propelled Modular Transporter (SPMT), die über mehrere Achsen verfügen und das Gewicht besser verteilen. Sie transportieren Generatoren, Brückenträger, Windkraftanlagen oder Baumaschinen, und stellen eine übermäßige Belastung für die Infrastruktur dar.

Wann gilt die Beförderung von Gütern als Schwertransport?

Ladungen mit hohen Gewichten oder Überlänge, die nicht mehr ohne weiteres auf regulärem Weg mit einem Lkw auf der Straße transportiert werden können, werden als Großraum- und Schwertransporte (GST) bezeichnet und sind in Deutschland streng geregelt. Sondertransporte überschreiten die zulässigen Maße eines regulären Lkws von maximal 2,55 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 12 Meter Länge (Lkw) bzw. 16,50 Meter (Sattelzug) oder 18,75 Meter (Lkw-Zug). Dies gilt ebenfalls für das Gewicht: In der Regel darf ein Lkw inklusive Ladung zwischen 36 und 40 Tonnen auf die Waage bringen. Hinsichtlich Größe und Gewicht wird zwischen vier Arten von Sondertransporten unterschieden:

  • Großraum-Transporte: große Abmessungen, vergleichsweise geringes Gewicht
  • Schwertransport: Ladungen mit hohem Gewicht, aber geringen Abmessungen
  • Groß- und Schwertransport: große Abmessungen und hohes Gewicht
  • Langtransporte: Ladungen, die länger als 20 Meter sind

Transporter

© Han Chenxu - unsplash.com

Sondertransporte sind in Deutschland genehmigungspflichtig

Um den Transport von derartigen lademaßüberschreitenden Gütern durchzuführen, sind vorab spezielle Genehmigungen einzuholen. Da die Großraum- und Schwertransporte die üblichen Abmessungen überschreiten, sind gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrsnutzungsordnung (StVZO) besondere Zulassungen erforderlich. Bei Überschreitung der Ladungsabmessungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StvO erforderlich, bei Überschreitung der Fahrzeugabmessungen und -gewichte eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Diese gestatten es jedoch lediglich, das Fahrzeug mit der lademaßüberschreitenden Fracht in den Verkehr zu bringen. Für die Benutzung der öffentlichen Straßen ist außerdem ein Erlaubnisbescheid §29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StvO) einzuholen, da Sondertransporte eine übermäßige Belastung von Straßen und Verkehr bedeuten.

Fahrtstrecke bis ins Detail planen für Schwertransporte

Unter Umständen sind weitere Genehmigungen, zum Beispiel vom Ordnungsamt oder anderen zuständigen Behörden, einzuholen. Je nachdem, wie groß oder wie schwer der Transport ist, müssen auf der Wegstrecke gegebenenfalls Oberleitungen abgestellt oder Verkehrsschilder und Ampelanlagen demontiert werden, worüber weitere Behörden zu informieren sind. Neben den erforderlichen Genehmigungen gehört zu einem Schwertransport die präzise Planung der Fahrtstrecke. Diese ist vorab genau zu überprüfen und zu erkunden. Jede Kurve, Brücke, Ampelkreuzung, Straßenlaterne, Stromleitung ist zu erfassen und mit Fotos in einem Protokoll zu dokumentieren. Großraumtransporte überragen oft die zulässige Durchfahrtshöhe inklusive Sicherheitszuschlag von Unterführungen oder Brücken (4,20 Meter), Langtransporte sind nur sehr schwer um Kurven zu lenken und Schwerlasttransporte übersteigen unter Umständen die zulässigen Gewichte für Brücken. 

Großraum- und Schwerlasttransporte nur in verkehrsarmen Zeiten gestattet

Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass Sondertransporte nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden dürfen, wenn nicht so viel Verkehr auf der Straße ist. So sind Schwertransporte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr gestattet, Sondertransporte mit einer Breite von mehr als 3,2 Metern dagegen nur nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Abhängig von der Ladung sind des Weiteren Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, entweder durch die Polizei oder sogenannte BF3, die den Großraum- und Schwertransport absichern.

 
 
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