Es ist leicht zu verstehen, warum die Verwendung eines Mobiltelefons ein Problem ist: Neben dem fehlenden Blick auf die Straße ist es mit einer Hand am Lenkrad schwieriger, in Kurven zu navigieren und auf Gefahren zu reagieren. Trotzdem unterschätzen viel zu viele Autofahrer, wie sehr sie durch ihr Smartphone vom Straßenverkehr abgelenkt werden. Während jegliche Ablenkung beim Fahren gefährlich ist, stellt die Benutzung eines Mobiltelefons ein besonderes Risiko für den Fahrer und den umliegenden Verkehrsteilnehmern dar.

Smartphone am Steuer

Darum wurde ein generelles Gesetz veröffentlicht, welches das Handyverbot am Steuer regelt und am 19.10.2017 in Kraft trat.

§ 23 Abs. 1a, b StVO

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
  3. a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
  4. b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

  1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
  2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den

Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,

  1. stehende Straßenbahnen oder Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.“

Neben dem Smartphone werden auch andere Geräte wie Laptops, E-Book-Reader und Tablets unter die neue Regelung gefasst. Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Heads-Up-Displays bleiben erlaubt.

Ablenkung am Steuer ist lebensgefährlich

 Eine neue forsa-Umfrage hat ergeben, dass die Hälfte aller Autofahrer am Steuer auf ihr Smartphone schauen. Die Folge: Jeder zehnte Verkehrstote stirbt wegen Ablenkung.

Verkehrsexperten schätzen, dass bei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Verletzten Ablenkung die Unfallursache ist. Das Dunkelfeld dürfte deutlich höher sein. Sie raten bei einem wichtigen Telefonat ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern rechts ran zu fahren, bevor Sie das Telefon in die Hand nehmen oder nach Möglichkeit eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.

Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden lang etwa eine neue Nachricht liest, ist 30 Meter im Blindflug unterwegs. Dies kann verheerende Folgen haben. Die meisten sind sich des Risikos aber gar nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen.

Handy am Steuer während der Probezeit

Für üblicherweise greift das Gesetz bei Verkehrsverstößen innerhalb der Probezeit hart durch. Eine Verlängerung der Probezeit, ein Bußgeld und sonstige Auflagen sind da keine Seltenheit. Bei Fahranfängern führt die Nutzung von Smartphones innerhalb der Fahrt glücklicherweise nicht zu derart drastischen Auswirkungen.

Das Handy am Steuer in der Probezeit wird als B-Verstoß gewertet. Das bedeutet, auf den Fahrer kommen ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg zu. Zudem sind allerdings keine Konsequenzen zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht im Wiederholungsfall. Wer zwei B-Verstöße begeht, wird durch eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre bestraft.

Autounfall durch Handy am Steuer – wer zahlt?

Nutzen Sie Ihr Handy am Steuer und verursachen dabei einen Unfall, zahlt die Autoversicherung nicht grundsätzlich. Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer Unfallbeteiligter sind durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Auf Ihrem eigenen Schaden bleiben Sie aber sitzen, auch wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Handeln Sie durch die Nutzung des Handys grob fahrlässig und verursachen dabei einen Unfallschaden, hängt es vom Versicherungstarif Ihrer Kaskoversicherung ab, ob diese den Schaden ausgleicht.

Bußgelder seit dem 19.10.2017

Für das Telefonieren am Steuer während der Fahrt ohne Benutzung einer Freisprechanlage kassieren Sie derzeit 1 Punkt sowie 100 Euro Bußgeld. Mit Gefährdung anderer, erhöht sich die Anzahl der Punkte auf 2 und das Bußgeld um weitere 50 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Verursachen Sie zudem noch einen Unfall während Sie ihr Smartphone am Steuer nutzten, gibt es 2 Punkte, 200 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. 

Aktueller Bußgeldrechner

Da Radfahrer genauso als Verkehrsteilnehmer gelten, droht Ihnen bei Handynutzung ebenfalls eine Bußgeldstrafe von 55 Euro.

Es ist nicht erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen, solange der Motor läuft. Fahrradfahrer müssen stehen bleiben, bevor Sie Nachrichten abschicken oder mit dem Handy telefonieren.

Smartphone am Steuer – Was ist verboten, was erlaubt?

Smartphone als Navigationssystem

Sie dürfen Ihr Smartphone als Navigationsgerät nutzen, unter der Bedingungen, dass es vor Fahrtantritt eingeschaltet wurde und danach nicht mehr zu anderen Zwecken in die Hand genommen wird. Die Sprechfunktion des Handys kann genutzt werden, wenn es in einer Halterung steckt.

Nachdem Sie das Auto geparkt (nicht auf dem Standstreifen) und den Motor ausgeschaltet haben, dürfen Sie das Handy in die Hand nehmen und telefonieren. Dies gilt auch an roten Ampeln, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist.

Außerdem darf das Handy während der Fahrt an den Beifahrer weiter gegeben werden, solange Sie die Augen nicht von der Straße abwenden. Doch wenn sowieso ein Beifahrer da ist, sagen Sie ihm am besten einfach, was er tun soll, und lassen Sie Ihre Hände am Lenkrad.

Folgendes dürfen Sie NICHT im deutschen Straßenverkehr:

  • das Handy in die Hand nehmen und anschauen! Selbst wenn Sie nur einen Anruf wegdrücken wollen und dabei von der Polizei erwischt werden, sind 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg die Folgen. Wiederholungstätern droht sogar ein Fahrverbot.
  • während der Fahrt telefonieren, Nachrichten tippen, fotografieren – alles, wofür Sie die Hände vom Lenkrad und den Blick von der Straße nehmen müssen.
  • an roten Ampeln oder im Stau telefonieren, Nachrichten tippen usw., während der Motor läuft. Egal, wie unwahrscheinlich eine Bewegung der Autoschlange vor Ihnen gerade ist, wenn Ihr Motor läuft, müssen Sie jederzeit reagieren können!

Fazit

Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist ein großer Alptraum für die Verkehrssicherheit, der sich ohne einen strategischen Ansatz nur schwer verhindern lässt. Jeder weiß, wie gefährlich es ist, aber die meisten tun es trotzdem. Werden Sie mit dem Handy in der Hand erwischt, müssen Sie aktuell mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg rechnen.

 
 
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