Grundsätzlich gilt in Deutschland keine allgemeine Schneekettenpflicht. Einzelne Straßen oder Regionen können jedoch durch das runde blaue Verkehrszeichen 268, welches das Symbol eines Reifens mit Schneeketten trägt, auf eine Schneekettenpflicht bei winterlichen Bedingungen hinweisen.

Wichtig ist, dass mindestens 2 Räder einer Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet werden müssen. Ein Allradantrieb bedeutet nicht, dass die Schneekettenpflicht hinfällig ist; auch ein Allrad-Antrieb muss ab diesem Schild durch mindestens 2 schneekettenbestückte Reifen ausgestattet werden. Auf entsprechenden schneekettenpflichtigen Straßen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.

Schneeketten

Es sei auch darauf hingewiesen, dass in Deutschland eine Winter- oder Ganzjahresreifenpflicht bei Schneematsch, Schnee- und Eisglätte herrscht. In Österreich gilt ebenso wie in Deutschland nur dann Schneekettenpflicht, wenn dies durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet wird. Die Winterreifenpflicht gilt in Österreich vom 01.11. bis 15.04. und beinhaltet auch, dass Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Zudem ist es wichtig, dass die Ketten seit Herbst 1997 in Österreich nur dann zugelassen sind, wenn diese der Österreichischen Norm Ö-Norm V5117 entsprechen bzw. dieser baugleich sind.

In der Schweiz gelten für Schneeketten dieselben Regeln wie in Deutschland. Jedoch können hier unter Umständen Allrad-Fahrzeuge von der Kettenpflicht befreit werden. Dies wird durch das Zusatzschild „4x4 ausgenommen“ gekennzeichnet.

Allgemein sei gesagt, dass das Mitführen von Schneeketten in winterlichen Regionen unverzichtbar ist. Zudem sollte sich das Benutzen von Schneeketten nicht ausschließlich auf gekennzeichneten Straßen beschränken, sondern immer dann, wenn die Straße besonders verschneit oder steil ist, um einen sicheren und stabilen Antrieb zu gewährleisten. Jedoch ist für den Fahrer auch darauf zu achten, dass nach §37 der Straßenzulassungsordnung die Schneeketten die Fahrbahn nicht beschädigen dürfen. Daher sollten die Schneeketten bei geräumten Straßen auch unbedingt wieder demontiert werden.

Welche Strafe droht bei fehlenden Ketten?

Bei fehlenden Schneeketten auf ausgewiesenen Straßen droht dem Fahrer ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Werden Schneeketten auf Straßen benutzt, wo diese nicht notwendig sind, ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. In Österreich können Verstöße gegen die Winterreifen- und Schneekettenpflicht sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. In der Schweiz wird eine unzureichende Bereifung ebenfalls durch Geldstrafen verwarnt. Ist dies der Grund für einen Unfall oder eine Verkehrsbehinderung, steht der Fahrer hierfür außerdem in der Haftung.

Was ist beim Kauf und Anlegen der Schneeketten zu beachten?

Wer zuvor noch nie Schneeketten angelegt hat, dem empfiehlt es sich zuvor zwei bis drei Trockenübungen zu machen, sodass im Winter das schnelle und sichere Anlegen der Ketten gelingt. Wichtig ist, dass die Schneekette zu der jeweiligen Größe des Reifens passt. Eine große Auswahl an passgenauen Schneeketten bietet zum Beispiel Heuts.de. Zudem empfiehlt es sich, das Handbuch der erworbenen Schneeketten zu studieren, da je nach Hersteller das Wechseln der Ketten variieren kann.

Vor dem Anlegen der Schneeketten sollten in jedem Fall die Reifen und der Radkasten sorgfältig vom Schnee befreit werden. Zudem ist bei der Montage zu berücksichtigen, dass die Kette auf dem Gummi des Reifens liegt, sodass diese keine Beschädigungen der Felge verursacht. Anschließend sollte der Sitz nach wenigen Metern Fahrtweg überprüft und nachgespannt werden, da zu locker sitzende Ketten - ebenso wie zu fest sitzende - den Reifen beschädigen können. Wenn die Ketten gut sitzen, sollte einer sicheren Fahrt über schneebedeckte Straßen nichts mehr im Wege stehen.

 
 
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