Welches Auto es künftig sein soll und über welche Ausstattung es verfügen soll, das sind Faktoren, die in der Regel sehr schnell abgeklärt sind. Doch sobald diese Entscheidungen gefallen sind, geht es darum, wie man das Auto denn letztlich finanziert.

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Gerade wenn man ein Fahrzeug nicht komplett bezahlen möchte und darüber hinaus auch gern immer mal wieder ein neues Modell fährt, dann bietet sich natürlich das Leasing an. Wichtig ist aber, dass das neue Fahrzeug nicht plötzlich zur Kostenfalle wird. Damit das nicht passiert, sollte man die folgenden 5 Leasing Tipps beherzigen.

Leasing-Tipp Nr. 1: Die Gesamtkosten kalkulieren

Gerade wenn man den Eindruck bekommt, die Leasingraten seien doch sehr niedrig, ist der Moment gekommen, ganz genau zu schauen, wie sich diese zusammensetzen. Die Gesamtkosten bestehen aus der monatlichen Rate und der einmaligen Sonderzahlung, die zumeist als Anzahlung geleistet wird.

Auch ein Gebraucht-Leasing sollte in Betracht gezogen werden. Bei diesem Leasingmodell sind zum einen die Leasingraten günstiger und zum anderen ist die Vertragslaufzeit variabel.

Leasing-Tipp Nr.2: Die Vertragslaufzeit mit Bedacht wählen

Leasingverträge enthalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Angaben, doch man sollte besonders auf die Vertragslaufzeit achten. Wenn ein langfristiger Vertrag abgeschlossen wird, so ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag nur sehr schwer möglich, und wenn es doch klappt, dann ist dieser immer mit zusätzlichen und manchmal auch erheblichen Kosten verbunden. Gerade lange Laufzeit können hier wirklich zur Kostenfalle werden.

Es kann sehr schnell passieren, dass sich die Lebensumstände ändern. Vielleicht bekommt man Familienzuwachs und das aktuelle Modell ist plötzlich zu klein. Auch Arbeitslosigkeit kann ein Grund sein, die monatlichen Leasingraten nicht mehr zahlen zu können. Diese Faktoren gilt es vor Vertragsabschluss zu bedenken. Wer sich hier ein wenig absichern möchte, sollte versuchen, ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag einbauen zu lassen.

Leasing-Tipp Nr. 3: Die Kilometerleistung richtig einschätzen

Es ist wirklich sehr wichtig, dass man vor dem Vertragsabschluss die künftigen Kilometer wirklich gut einschätzt. Wer in der Lage ist, hier wirklich realistisch zu schätzen, der sollte ein Kilometerleasing bevorzugen.

Hier werden dann entsprechend die Kilometer angegeben, die man voraussichtlich jährlich zurücklegen wird, also zum Beispiel 10.000 oder 20.000 km. Aus der geschätzten Kilometerleistung errechnet sich dann im Folgenden die monatliche Leasingrate. Darüber hinaus sollten aber auch die mehr gefahrenen Kilometer oder die Erstattung für weniger gefahrene Kilometer klar ausgewiesen sein.

Eine andere Möglichkeit, die aber weit weniger ihre Anwendung findet, ist das Restwertleasing. Hier wird der Wert des Autos, welchen es vermutlich nach Ablauf der Vertragslaufzeit haben wird, vorab geschätzt. Soll man das Auto aber zu stark beansprucht haben, so dass er geschätzte Restwert nun nicht mehr erreicht werden kann, so muss die Differenz erstattet werden. Das bedeutet, dass bei dieser Variante der Leasingnehmer das komplette Risiko übernimmt. Das bedeutet, wenn sich niemand findet, der bereit ist, den Kaufpreis zu zahlen, der aus dem festgelegten Restwert resultiert, hat der Leasingnehmer ganz klar das Nachsehen.

Trotzdem kann das Restwertleasing aber auch in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein. Das tritt immer dann ein, wenn man überhaupt keine Vorstellung über die voraussichtlichen gefahrenen Kilometer hat. Hier ist es dann aber sehr wichtig, äußerst pfleglich mit dem Fahrzeug umzugehen, um den Restwert so hoch wie möglich zu halten.

Leasing-Tipp Nr. 4: Der Versicherungsschutz ist von großer Bedeutung

Für gewöhnlich ist man als Leasingnehmer selber für die Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Oftmals erweist sich das auch als durchaus vorteilhaft, denn die Rundum-Sorglos-Pakete, die einige Leasinggeber anbieten, kosten häufig extra.

Bekommt man so ein Angebot unterbreitet, so ist es auf jeden Fall empfehlenswert, dieses vorher genau mit anderen Versicherungen zu vergleichen. In Deutschland ist es Pflicht, eine Haftpflicht Versicherung für das KFZ abzuschließen. Aber natürlich ist diese keinesfalls ausreichend, hier bedarf es einer Kasko Versicherung, bzw. einer Vollkasko, denn sonst kann es im Falle einen Totalschaden zum wirtschaftlichen Bankrott führen, wenn man hier selber zahlen müsste.

Leasing-Tipp Nr. 5: Die Rückgabe vernünftig vorbereiten

Ein Leasingfahrzeug darf bei der Rückgabe lediglich eine vertragsgemäße Abnutzung aufweisen. Kleinere Beulen und Kratzer zählen hier glücklicherweise aber dazu.

Sollte der Leasinggeber bei Rückgabe aber erhebliche Mängel feststellen und er lässt diese in der Folge reparieren, kann das auch sehr teuer werden. Wichtig ist, wirklich sämtliche Kundendiensttermine ordnungsgemäß wahrzunehmen und kleine Schäden bereits vor Übergabe selber reparieren zu lassen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Wagen zuvor von einem Sachverständigen in Augenschein nehmen zu lassen. Hier erhält man ein neutrales Urteil über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges.

Vor der Rückgabe sollte man alles fotografieren, was eventuell Anlass für Diskussionen sein könnte. Das gilt sowohl für das Exterieur wie auch für das Interieur. Zu diesem Anlass sollte ein Lineal ins Bild gehalten werden. So lassen sich später die tatsächlichen Größen der Beschädigung besser nachweisen. Schäden sollten auf jeden Fall in einem Rücknahmeprotokoll dokumentiert werden.

Sollte man sich mit bestimmten Mängeln oder Kosten nicht einverstanden erklären, muss das ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. Ein solches Schriftstück sollte niemals direkt unterschrieben, sondern zunächst in Ruhe zu Hause geprüft werden.

 
 
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