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Wer sich nicht an die Regeln hält, muss büßen. Das gilt auch und vor allem im Straßenverkehr. Hier erwartet den - reuigen oder nicht reuigen - Sünder die Zahlung eines Bußgelds. Wie hoch das ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Möglichkeiten, vom rechten Pfad der verkehrsrechtlichen Tugend abzukommen, gibt es jedenfalls eine Menge. Der Bußgeldkatalog ist prall gefüllt, Bußgeldrechner werden im Internet häufig gesucht, bei uns werden Sie fündig und können das Verkehrsdelikt recherchieren.

 

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Bußgeldrechner Quelle: bussgeldrechner.org

Verwarnung oder Bußgeld?

Blitzer und Radarkontrolle

© Sven Grundmann - stock.adobe.com

Für kleinere Vergehen hat der Gesetzgeber das Verwarnungsgeld vorgesehen, sozusagen die Vorstufe zum Bußgeld. Eine Verwarnung wird immer dann ausgesprochen, wenn das jeweilige Vergehen mit höchstens 55 Euro sanktioniert wird. Ein Klassiker ist hier das Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein, eine Disziplin, bei der die deutschen Autofahrer besonders gerne antreten. Gegen eine Verwarnung kann - im Gegensatz zum Bußgeldbescheid -
kein Einspruch eingelegt werden. Wer trotzdem nicht zahlen will, muss einfach nur abwarten, aus der Verwarnung wird dann automatisch ein Bußgeld. Für dieses Vorgehen sollte man gute Gründe haben, denn der Bescheid ist immer teurer, da nun auch Verwaltungsgebühren berechnet werden. So kann sich aus einem kleinen Knöllchen ganz schnell eine saftige Geldstrafe entwickeln.

Bußgeld und die Punkte

Ab 60 Euro Bußgeld hat man als Autofahrer einen Punkt im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg praktisch sicher - allerdings nur dann, wenn das Vergehen für die Verkehrssicherheit relevant war. Dazu zählt zum Beispiel das Überfahren einer Ampel bei Rot, was mit 90 Euro und 1 Punkt zu Buche schlägt. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette werden zwar 80 Euro fällig. Da hier aber höchstens die saubere Luft und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, muss der so ertappte Autofahrer keine Punkte fürchten.

Überhaupt kein Kavaliersdelikt im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist das beliebte Hantieren mit dem Handy, während man eigentlich beide Hände am Steuer und die Augen auf die Straße gerichtet haben sollte. Mit 60 Euro und 1 Punkt gibt es für eine während der Fahrt verschickte SMS eine saftige Zustellbestätigung. Und Achtung, wenn man deswegen von einer Verkehrsstreife angehalten wird: Wer sich jetzt bockig zeigt und dem Anhaltezeichen des freundlichen Polizisten nicht folgen will, kann sich auf ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro gefasst machen, 1 zusätzlichen Punkt gibt's obendrauf. Wer es ganz genau wissen will, kann im Bußgeldkatalog nachschlagen und sich ggf. mit einem Bußgeldrechner das zu erwartende Strafmaß selbst ausrechnen.

Hier wird es richtig teuer

Bei bestimmten Delikten hört der Spaß auf - und das völlig zu Recht. Autofahrer, die mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs sind, sollten besser 500 Euro flüssig haben, diese Summe wird nämlich jetzt fällig. Wiederholungstäter zahlen 1000 bzw. 1500 Euro, dazu müssen sie sich auf 1 bis 3 Monate Fahrverbot plus jeweils 2 Punkte gefasst machen. Wer mit 0,3 Promille und mehr Auto fährt und dabei den Verkehr gefährdet, für den dürfte die Höhe des Bußgeldes die geringste Sorge sein: Ihm drohen neben einer Geldstrafe der Entzug des Führerscheins und im Extremfall eine Gefängnisstrafe.

Gefährlich, aber zu den häufigsten Verkehrsverstößen gehörend, sind der mangelnde Sicherheitsabstand und zu schnelles Fahren. Seinem Vordermann näher als 1/10 des halben Tachowerts zu nahe zu kommen (das wären zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h weniger als fünf Meter Abstand), schlägt mit 400 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot zu Buche. Temposünder erreichen ihren persönlichen Spitzenwert ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h. Außerorts sind dann 600 Euro fällig, innerorts 680 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gibt es in jedem Fall dazu. Was viele nicht wissen: Auch zu langsames Fahren wird bestraft, allerdings nur mit 20 Euro. Nicht ungesühnt bleibt im Fall des Falles das Blockieren der linken oder der mittleren Spur auf der Autobahn. Wer nicht rechts fährt, obwohl dies möglich gewesen wäre, und dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, zahlt 80 Euro Bußgeld und bereichert sein Konto in Flensburg um 1 Punkt.

Einspruch einlegen

Jeder hat die Möglichkeit, gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dabei müssen Betroffene vor allem darauf achten, die Einspruchsfrist von zwei Wochen nicht zu versäumen. Denn ist die Frist abgelaufen, wird der Bescheid automatisch rechtskräftig und ein Einspruch ist nicht mehr möglich. Wer sich unsicher ist, kann einen Einspruch einlegen, um zunächst die Frist zu wahren. Kommt später zum Beispiel ein Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass der Einspruch aufgrund der Faktenlage wenig Aussicht auf Erfolg hat, kann dieser problemlos zurückgezogen werden.

Wird der Einspruch aufrechterhalten, folgt die Gerichtsverhandlung. Hier kann sich der Betroffene erstmals mündlich verteidigen. In schwierigen Fällen sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Gerade bei Verstößen wegen Alkohol oder Drogen am Steuer besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, dass sich aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren entwickelt. Grundsätzlich sollte sich jeder gut überlegen, ob er diesen Weg beschreitet, solange keine existenziellen Faktoren (wie zum Beispiel ein Fahrverbot für Berufsfahrer) auf dem Spiel stehen und die möglichen Kosten das eigentliche Bußgeld übersteigen würden.

Das Punktesystem

Nur 3 Punkte für viel zu schnelles Fahren, das klingt wenig? Stimmt, ist es aber tatsächlich nicht. Denn nach der jüngsten Punktereform reichen bereits 8 Punkte, um den Führerschein abgeben zu müssen. Ab 6 Punkten wird die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar angeordnet, welches innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss. Und auf einmal erlangten Punkten bleibt der Betroffene lange sitzen: Wird ein Vergehen mit 1 Punkt sanktioniert, verfällt dieser nach zweieinhalb Jahren. Bei 2 Punkten sind es fünf Jahre, bei 3 Punkten sogar zehn Jahre. Genauere Informationen zu dem Punktesystem sind in der Regel auch in jedem Bußgeldkatalog zu finden.

 
 
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