Endlich hat sich der Traum erfüllt und das neue Motorrad steht in der Garage. Bevor es jedoch zum öffentlichen Verkehr zugelassen wird, muss es behördlich angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Abschluss einer Motorradversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haftpflichtversicherung, aber es können zusätzlich noch eine Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen werden.

Haftpflichtversicherung

Mit dieser Versicherung sind alle Personen- und Sachschäden von Unfallsgegnern gedeckt, die durch einen Unfall verursacht wurden. Die Versicherung zahlt alle entstandenen Kosten anstandslos aus. Wenn Versicherungsprämien nicht termingerecht eingezahlt werden, ist eventuell kein Versicherungsschutz gewährleistet und der Unfallverursacher muss für alle anfallenden Kosten selbst aufkommen.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen

Beim Kauf eines neuen Motorrades handelt es sich meistens um eine größere Anschaffung. Dann ist eine Kaskoversicherung empfehlenswert. Dadurch sind Schäden abgedeckt, für die der Motorradbesitzer selbst verantwortlich ist. Oft genug kommt es auch vor, dass ein Motorrad auf einem Parkplatz oder am Straßenrand abgestellt wird und von einem Fahrzeug angefahren und beschädigt wird. In der Nacht machen sich Vandalen am Fahrzeug zu schaffen und am Morgen fehlen Teile. Selbst durch eine sofortige Anzeige bei der Polizei werden in den meisten Fällen die Verursacher leider nicht gefasst. In solchen Fällen übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Instandsetzung des Motorrades.

Mit der Teilkasko erhält der Motorradfahrer von der Versicherung alle Schäden für Hagel- und Sturmschäden ersetzt, aber auch bei Brand und Tierkollisionen kommt sie für die Kosten auf. Bei der Vollkasko sind die monatlichen Prämien höher, diese gewährt aber Schadenersatz bei allen selbst verursachten Unfällen, sowie bei Glasbruch. Der Versicherungsnehmer selbst hat nur den vereinbarten Betrag für die Selbstbeteiligung zu tragen. Je geringer die Höhe der Selbstbeteiligung ist, umso höher ist die monatliche Versicherungsprämie.

Zusätzlich einen Schutzbrief beantragen

Versicherungen bieten auch oft einen Schutzbrief an, mit dem Abschleppkosten in die Werkstatt gedeckt sind und ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur bezahlt wird. Durch den Schutzbrief sind auch Ausfälle für einen frühzeitigen Urlaubsabbruch gedeckt, beispielsweise wenn das Motorrad am Urlaubsort gestohlen wurde.

Mit einem guten Versicherungsschutz entstehen für den Motorradfahrer keine finanziellen Belastungen im Falle eines Unfalls oder durch die Beschädigung von fremden Personen. Der praktische Versicherungsrechner bietet die Möglichkeit, Angebote verschiedener Versicherungen einfach zu überprüfen und zu vergleichen.



 
 
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